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Ab dem 01.08.2016 steigen die BAföG-Sätze deutlich (Gesetz vom 23.12.2014, BGBl. 2014 I 2475)

Der Bedarf für außerhalb des Elternhauses lebende Studierende wurde daher bereits in der Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2016 auf 735,00 € angehoben.

Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind im eigenen Haushalt angesetzt werden, das beispielsweise noch die allgemeine Schulausbildung absolvierte oder eine Berufsausbildung betreibt, bei der keine bedarfsdeckenden Einkünfte erzielt werden.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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