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Honorar

Gefürchtet und oft überschätzt: Das Anwaltshonorar

Auch wenn guter Rat nicht umsonst ist, lohnt es sich für einen Rechtsanwalt Geld auszugeben. Ein fachlich fundierter Rat kann Ihnen sogar Geld sparen, z.B. wenn Sie durch anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden oder wenn Sie durch anwaltliche Hilfe einen Prozess gewinnen.

Gesetzliche Basis für das Honorar von Rechtsanwälten ist in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nach dem auch wir unsere Tätigkeit grundsätzlich abrechnen.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz enthält zum einen den Gesetzestext mit den allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften und zum anderen das Vergütungsverzeichnis mit den einzelnen Gebührentatbeständen.


Über Gebührenarten und Abrechnungsmöglichkeiten

Das Gesetz sieht mehrere Gebührenarten vor. Entweder sind Fest- oder Rahmengebühren festgelegt. Festgebühren fallen in der Regel für die gerichtliche Tätigkeit im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht an. Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten sowie weitestgehend für die Gebiete des Straf- und des Sozialrechts vor. Die Festgebühren sind abhängig vom Gegenstandswert, d.h. dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten.

Neben der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht auch die Möglichkeit auf Grundlage einer vorherigen Vereinbarung, einen Pauschalbetrag abzurechnen oder nach dem Stundenumfang abzurechnen.

Das Honorar für eine anwaltliche Erstberatung beschränkt sich für Verbraucher auf ein Honorar von maximal bis zu 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Gerne erläutern wir zu jedem Zeitpunkt unserer Tätigkeit die bereits angefallenen Kosten bzw. die noch voraussichtlich zu erwartenden Kosten. Sprechen Sie uns hierauf an.

Trotz sorgfältiger Auskunft über die zu erwartenden Kosten können diese jedoch auch höher ausfallen, z.B. wenn das Gericht den Streitwert anders als angenommen festgesetzt, beispielsweise durch Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder auch Erweiterung des Sach– und Streitstandes. Letzteres gilt im Übrigen auch für unsere außergerichtliche Tätigkeit.

Bedenken Sie aber immer: Gute Beratung ist ihren Preis wert!

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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