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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze und Bestimmungen, die die Erwerbstätigkeit von abhängig Beschäftigten regeln.

Es unterteilt sich in zwei Bereiche. Ein Bereich ist das so genannte Individualarbeitsrecht. Er regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Der andere Bereich ist das Kollektivarbeitsrecht. Dieses betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften bzw. Arbeitgebern und Betriebsräten.

Regelungen zum Arbeitsrecht enthalten das Grundgesetz (z.B. Berufsfreiheit, Koalitionsfreiheit), Gesetze (z.B. BGB, Bundesurlaubsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz), Verordnungen (z.B. Arbeitsschutzverordnungen), Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und im einzelnen Arbeitsverhältnis der Arbeitsvertrag. Auch mündliche Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis begründen.

Auf Grund der Vielzahl zu beachtender Regelungen und der nicht immer leicht zu verstehenden Inhalte ist oft eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll.


Wie wir Ihnen helfen können

Wir sind sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht für unsere Mandanten tätig. Dabei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und sind demnach auf keine Seite festgelegt. Wir halten es vielmehr für wichtig, alle Mandanten, die unseren Rat suchen, angemessen zu vertreten.

Diese Arbeit für beide Seiten erleichtert es uns außerdem, kompetente Lösungen zu erarbeiten. Da wir aus Erfahrung wissen, wie die „Gegenseite" denkt und handelt, verfügen wir über strategische Vorteile.

Am Anfang unserer Tätigkeit sollte die Beratung stehen. Dies ist sinnvoll, um Fehler zu vermeiden. Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.


Unsere Mandanten

Häufig weist unsere Arbeit einen Bezug zu Neuss und die benachbarte Region auf. Allerdings betreuen wir auch Mandanten außerhalb von Neuss und sind bundesweit vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig.

Neben Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind Betriebsräte eine weitere wichtige Gruppe unserer Mandanten. Für sie wirken wir an den Abschlüssen von Betriebsvereinbarungen, Interessensausgleichen und Sozialplänen mit bzw. vertreten Arbeitgeber und Betriebsräte in Einigungsstellenverfahren bzw. in gerichtlichen Beschlussverfahren.


Unser Fachanwalt berät Sie umfassend

Rechtsanwalt Schneider ist seit mehr als 15 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er verfügt über ein durch die Zuerkennung des Fachanwaltstitels ausgewiesenes Fachwissen sowie über eine nachgewiesene Erfahrung in allen Bereichen des Arbeitsrechtes. Dadurch ist eine Beratung auf hohem Niveau gewährleistet.

Zu besonderen Schwerpunkten unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht finden Sie weitere Informationen in unserem Glossar für Arbeitsrecht. Hierbei handelt es sich um eine Auswahl häufiger in unserer täglichen Praxis vorkommender Themen.


Ganzheitliche juristische Beratung

Auch darüber hinaus können wir Ihnen zu allen hier nicht angesprochenen Themen des Arbeitsrechts zur Seite stehen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass unser Haus auch weiteren kompetenten Rechtsrat beispielsweise aus dem Bereich ErbrechtFamilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Steuerrecht und dem sonstigen allgemeinen Zivilrecht anbietet.

Nehmen Sie daher bei Fragen zu den oben aufgeführten Rechtsgebieten mit uns Kontakt auf.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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