Busch & Schneider Logo

  • Unsere Fachgebiete
.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung vom Anwalt in Neuss

Kommt es zwischen Partnern bzw. Ehegatten zur Trennung oder Scheidung, führt das nicht nur zu hochemotionalen, sondern auch zu rechtlichen Folgen. Gut, wenn dann eine Vereinbarung – eine sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung – vorliegt. Denn mit einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung, erstellt vom richtigen Scheidungsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht, kann oft eine einvernehmliche Lösung erreicht werden. So hilft die Vereinbarung häufig dabei, einen jahrelangen Rosenkrieg zu vermeiden. In unserer Kanzlei unterstützt Sie Cornel Ehrentraut als Fachanwalt für Familienrecht rund um das Thema Trennungsfolgenvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Ihre Scheidungsfolgen vertraglich im Griff: Anwalt für Scheidungsfolgenvereinbarung in Neuss

Wer der Meinung ist, dass Eheverträge unromantisch seien oder ein Vertrag über die Scheidungsfolgen einen Streit provozieren könnte, der liegt meistens falsch. Denn häufig können genau diese Vereinbarungen viel Ärger, Leid, Zeit und Kosten im Falle einer Trennung oder Scheidung verhindern. Schließlich kommt „Verträge" von „vertragen". So bedeutet es wirklich keinen Widerspruch, wenn man einen Vertrag mit dem Ehepartner schließt. Im Gegenteil: Es ist ein umso deutlicheres Zeichen von Fürsorge und Achtung, wenn sich Ehepartner gezielt mit den Folgen der Eheschließung und Scheidung auseinandersetzen. Eine anwaltliche Beratung ist beim Schließen des Ehevertrags – meist vor oder zu Beginn der Ehe – absolut empfehlenswert. Mindestens genauso wichtig ist die Beratung durch einen Fachanwalt beim Aufsetzen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Denn diese wird in der Regel getroffen, wenn die Partner sich zur Trennung bzw. Scheidung entschlossen haben oder kurz nachdem die Scheidung bereits rechtshängig geworden ist.


Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung – auch Scheidungsvereinbarung – ist grundsätzlich erst einmal ein Vertrag zwischen zwei Ehegatten, der zur Regelung ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten nach der Scheidung dient. In der Regel wird sie vereinbart, wenn die Eheleute bereits scheidungswillig sind oder die Scheidung bereits seit kurzer Zeit rechtshängig ist. Ziel einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist es, eine einvernehmliche Regelung für die anstehende Scheidung zu vereinbaren. Das soll beiden Ehepartnern Zeit, Kosten und Nerven im Scheidungsfall ersparen. Folgende Scheidungsfolgen können beispielsweise in der der Vereinbarung aufgeführt und geregelt werden:

• Nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt)
• Kindesunterhalt
• Sorgerecht, Aufenthaltsrecht und Umgangsrecht von Kindern
• Wohnrecht in der gemeinsamen Ehewohnung oder im gemeinsamen Haus
Zugewinnausgleich
• Versorgungsausgleich
• Aufteilung des Vermögens (Immobilie, Auto, etc.)
• Aufteilung der Scheidungskosten
• Vereinbarung bezüglich laufender Verbindlichkeiten (Schulden und Forderungen)
• Aufteilung des Hausrats (Inneneinrichtung, Haustiere etc.)
• Steuerfragen
• Zugriff auf gemeinsames Konto, Aktien oder Wertpapiere

Trennungsfolgenvereinbarung bei unverheirateten Paaren

Neben der Scheidungsfolgenvereinbarung gibt es die Trennungsfolgenvereinbarung – auch Trennungsvereinbarung genannt. Sie behandelt im Wesentlichen die gleichen Aspekte wie eine Scheidungsfolgenvereinbarung, damit sich nicht verheiratete Paare bei der Trennung eine streitige Auseinandersetzung sparen können. Insbesondere wenn das Paar gemeinsame Kinder oder Immobilien hat, ist eine Trennungsfolgenvereinbarung ein gutes Werkzeug, um sich vorab zu einigen.

Was ist der Unterschied zwischen Scheidungsfolgenvereinbarung und Ehevertrag?

Im Prinzip regelt ein Ehevertrag die gleichen Scheidungsfolgen wie eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Der Ehevertrag kann jedoch weitaus umfangreicher ausfallen, da die Eheleute hier auch Inhalte aufführen können, die die Ehe selbst betreffen. Der größte Unterschied liegt letztlich im Zeitpunkt der Erstellung: Ein Ehevertrag wird meistens vor der Ehe, am Anfang oder kurz nach der Eheschließung aufgesetzt. Zum Erstellen einer Scheidungsfolgenvereinbarung kommt es meistens erst, wenn eine Scheidung bevorsteht oder sie bereits kürzlich vollzogen wurde. Möchten Eheleute also eine Scheidung einreichen, die so einvernehmlich und schnell wie möglich geregelt werden soll, empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Anwalt Cornel Ehrentraut steht Ihnen sowohl bei der Erstellung eines Ehevertrags als auch beim Aufsetzen einer Trennungsfolgenvereinbarung bzw. Scheidungsvereinbarung zur Seite.

Gütertrennung statt Zugewinnausgleich – durch Scheidungsfolgenvereinbarung

Haben Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen, der die Gütertrennung bei Scheidung regelt, sieht das Gesetz aufgrund des gesetzlichen Güterstandes einen Vermögensausgleich vor: Den sogenannten „Zugewinnausgleich" nach § 1373 BGB. Stehen Ehegatten vor der Scheidung und möchten diesen gesetzlichen Vermögensausgleich anders regeln, bleibt Ihnen immer noch die Option einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Durch Sie kann der Güterstand mit sofortiger Wirkung von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung geändert werden, sodass kein Zugewinnausgleich am Ende der Ehe erfolgen muss. In welcher Form das erfolgen muss, zeigt Ihnen Cornel Ehrentraut in der persönlichen Beratung. Natürlich berät er Sie in diesem Zuge auf Wunsch auch zum Thema Zugewinnausgleich.

Scheidungsfolgenvereinbarung treffen – Rechtsanwalt oder Notar?

Oft liest man, dass bei einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung eine notarielle Beurkundung notwendig ist. Das ist allerdings nicht immer korrekt: Grundsätzlich können Eheleute die Scheidungsfolgenvereinbarung selbstständig – ohne Anwalt oder Notar – aufsetzen. Das Gesetz schreibt jedoch für viele Scheidungsfolgesachen eine notarielle Beurkundung vor. Sind bestimmte Scheidungsfolgesachen formbedürftig, so muss ein Notar die Vereinbarung durch seine notarielle Beglaubigung bestätigen. Es lohnt sich allerdings, beim Aufsetzen einer Scheidungs- oder Trennungsfolgenvereinbarung einen Anwalt hinzuzuziehen – bestenfalls einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht. In unserer Kanzlei in Neuss ist Cornel Ehrentraut Ihr Ansprechpartner und achtet beim Aufsetzen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung präzise auf Ihre persönlichen Interessen. So haben Sie gute Chancen auf ein gegenseitiges Einvernehmen mit für Sie bestmöglichem Ausgang der rechtskräftigen Scheidung.

Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten durch Rechtsanwalt

Ist ein Ehepartner nicht mehr mit dem Inhalt der Scheidungsvereinbarung einverstanden, kann er oder sie den Versuch einer Änderung starten. Mithilfe eines Rechtsanwalts kann die Vereinbarung angefochten und eine Abänderungsklage vollzogen werden – immer unter der Voraussetzung, dass sich die Umstände geändert haben, unter denen der Vertrag einmal aufgesetzt wurde. Wenn Sie diesbezüglich ein Anliegen haben, berät Sie Fachanwalt für Familienrecht Cornel Ehrentraut über Ihre Chancen und steht Ihnen im Fall der Klage und vor Gericht zur Seite.

Einvernehmliche Scheidung oder Trennung zum Wohl aller Beteiligten

Insbesondere wenn Sie gemeinsame Kinder haben, ist eine streitige Scheidung eine hohe Belastung für alle Beteiligten. Um das zu umgehen, können Sie allen die Chance geben, ihr Leben so zu gestalten, dass nach Trennung und Scheidung keine wirtschaftliche Katastrophe, Streitigkeiten in Unterhalts- oder Sorgerechtssachen etc. hereinbricht. Einigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner bereits in guten Zeiten in einem Ehevertrag oder stellen Sie bei vollendeten Tatsachen alle Weichen für eine einvernehmliche Scheidung durch eine Scheidungsvereinbarung. Setzen Sie auf die Erfahrung und Expertise von Cornel Ehrentraut als Fachanwalt für Familienrecht und bleiben Sie rechtlich sowie menschlich auf der sicheren Seite.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

.

xxnoxx_zaehler