Busch & Schneider Logo

  • Unsere Fachgebiete
.

Erbrecht

Das nach Art. 14 Abs. 1 S.1 GG grundrechtlich geschützte Erbrecht will das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge sichern (so das Bundesverfassungsgericht). Die Erbrechtsgarantie verlängert also die Eigentumsgarantie über den Tod des Eigentümers hinaus. Inhalt und Schranken des Erbrechts bestimmen sich nach den Gesetzen. Gesichert ist das „Erbrecht" mit der Testierfreiheit als wesentliches Element und das Erbrecht des Erben nach dem Erbfall.

Das Vermögen des Verstorbenen soll dem vom Erblasser eingesetzten Erben oder seinen nächsten Angehörigen erhalten bleiben. Nach Hochrechnungen soll in den nächsten Jahren infolge der außerordentlich guten wirtschaftlichen Situation in Deutschland ein von Generation zu Generation angewachsenes Erbschaftsvermögen in Höhe von ca. 3 Billionen € übertragen werden! Diese Erwartung erfreut nicht nur die potenziellen Erben sondern auch das Finanzamt, welches mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer seinen Anteil geltend macht. Unabhängig davon, ob zu Lebzeiten Schenkungen erfolgen oder Vermögen anlässlich eines Erbfalls übertragen wird, muss die möglicherweise nicht unerhebliche Steuerlast beachtet werden.

Als Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht bieten wir fächerübergreifend unsere Beratung, außergerichtliche Tätigkeit und prozessuale Erfahrung an,

  • in Abstimmung mit dem Mandanten ein Testament oder einen Erbvertrag zu gestalten,
  • nach Eintritt des Erbfalls dem Erben oder Vermächtnisnehmer bei der Entscheidungsfindung
    oder Nachlassabwicklung behilflich zu sein,
  • Erbansprüche durchzusetzen,
  • Pflichtteilsansprüche geltend zu machen oder abzuwehren,
  • Steuererklärungen zu fertigen,
  • Eheverträge unter Berücksichtigung der Rechtsnachfolge zu entwerfen.

Wir vertreten Sie im gesamten Bundesgebiet und über unser Netzwerk qualifizierter Rechtsanwälte auch im Ausland.


Ganzheitliche juristische Beratung

Auch darüber hinaus können wir Ihnen zu allen hier nicht angesprochenen Themen des Erbrechts zur Seite stehen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass unser Haus auch weiteren kompetenten Rechtsrat beispielsweise aus dem Bereich Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Steuerrecht und dem sonstigen allgemeinen Zivilrecht anbietet.

Nehmen Sie daher bei Fragen zu den oben aufgeführten Rechtsgebieten mit uns Kontakt auf.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

.

xxnoxx_zaehler