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Mietvertrag

Der Mietvertrag stellt – abgesehen von zwingenden gesetzlichen Regelungen – die Grundlage des Mietverhältnisses dar. Er muss das Mietobjekt, die Vertragsparteien, die Miete sowie Angaben zur Dauer des Mietverhältnisses enthalten.


Mietverträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Wird die Schriftform nicht gewahrt, führt dies allerdings zu einer Unwirksamkeit des Mietvertrages, sondern nur dazu, dass ein Mietverhältnis von unbestimmter Dauer vorliegt, das mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann. Insbesondere bei Gewerberaummietverhältnissen kann dies zu erheblichen Problemen führen. Insbesondere wenn nachträgliche Änderungen nur mündlich erfolgen und ein ursprünglicher Zeitmietvertrag dann vorzeitig kündbar ist.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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