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Ehevertrag: Regelung der Ehe mit Anwalt

Rechtsanwalt für Ehesachen in Neuss: Sicherheit beim Ehevertrag

Die Eheschließung: Ein Lebensereignis, dessen wunderschön emotionale, aber auch rechtliche und steuerliche Auswirkungen auf unser Leben kaum größer sein könnten. Wer großen Wert auf Sicherheit und klare Regeln in seinem Leben legt, der ist mit einem fachkundig erstellten Ehevertrag gut aufgestellt. Schließlich ist dieser grundlegend für eine verantwortungsvolle Gestaltung der rechtlichen Auswirkungen der Ehe. Und das Bild, das der Gesetzgeber für die Regelung ehelicher Belange festgelegt hat, ist ohnehin in modernen Ehen nicht mehr unbedingt der Status quo. Es geht um Fragen wie: Welchen Ehenamen wollen wir führen? Wer übernimmt die Kindererziehung? Wer bringt sich wie in den Haushalt ein? Sollte ein Ausgleich an den kindererziehenden Ehegatten für diese Zeit gezahlt werden? Wie halten wir es mit gemeinsamen Konten und Vermögen? Es selbst in die Hand nehmen ist heute die Devise. Dabei ist klar: Die Beratung durch einen Rechtsanwalt hat für Eheleute große Vorteile.

Was im Ehevertrag geregelt wird

Durch Ehevertrag können Ehepartner Regelungen über nahezu alle Bereiche der ehelichen Lebensverhältnisse treffen, wie den Güterstand, den Nachscheidungsunterhalt, Vermögensausgleich und Versorgungsausgleich treffen. Insbesondere bei vorhandenem Vermögen oder eigenem Betrieb/Unternehmen eines Ehegatten, bei erwartetem Anfall einer größeren Erbschaft oder Übernahme des elterlichen Betriebs bietet sich eine vertragliche Regelung an, bspw. In Form der Gütertrennung oder unter Beibehaltung der Zugewinngemeinschaft (modifizierte Zugewinngemeinschaft) mit ihren erbrechtlichen und steuerlichen Vorteilen.

Unterhaltsregelungen bei Scheidung: Nachscheidungsunterhalt und Kindesunterhalt

Eheleute können bereits im Ehevertrag die Unterhaltsregelungen im Fall einer Scheidung festhalten. Allerdings gilt hier: Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt. So kann beispielsweise der Nachscheidungsunterhalt vertraglich vereinbart werden. Eine Anpassung des gesetzlichen Kindesunterhalts und des Trennungsunterhalt ist jedoch nur sehr eingeschränkt möglich und kann sogar sittenwidrig sein. Der Kindesbetreuungsunterhalt ist grundsätzlich nicht antastbar. Ein Totalverzicht auf Kindesbetreuungsunterhalt – insbesondere bei gemeinsamem Kinderwunsch oder sogar bei bevorstehender Geburt eines Kindes – ist aus Anlass der Eheschließung idR. sittenwidrig, weshalb davon abzuraten ist. Der Bundesgerichtshof spricht hier vom sogenannten Kernbereich der ehelichen Lebensverhältnisse. Ein nachehelicher Unterhalt in Form des Aufstockungsunterhalts, des Unterhaltsanspruchs wegen Arbeitslosigkeit, Ausbildung und sogar Alters oder Krankheit hingegen kann und darf im Ehevertrag begrenzt oder auch erweitert werden. Als Fachanwalt für Familienrecht weiß Cornel Ehrentraut um die (nicht) möglichen individuellen Vereinbarungen im Ehevertrag und kann fachkundig beraten, um einen wirksamen und rechtlich sicheren Vertrag aufzusetzen.

Güterstand: Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft

Bei der Regelung des Güterstands geht es um das Vermögen sowie die Vermögensgegenstände der Partner und wie im Falle einer Scheidung das gemeinsame Vermögen aufzuteilen ist. Das bietet sich besonders an, wenn ein Partner über größeres Vermögen verfügt. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Zugewinngemeinschaft gibt es die Möglichkeit der Vereinbarung einer Gütertrennung. Die ansonsten noch zulässige Form der Gütergemeinschaft ist eher wenig verbreitet. Wird eine gesonderte Gütertrennung im Vertrag vereinbart, erfolgt im Fall der Scheidung kein klassischer gesetzlich geregelter Zugewinnausgleich. Das Vermögen beider Ehegatten wird dann nicht verglichen und nicht um die Hälfte der Differenz dem benachteiligten Partner zugesprochen. Das Vermögen der jeweiligen Ehepartner bleibt unangetastet. Ein Ausgleich findet nicht statt.

Eine weitere Form der güterrechtlichen Regelung im Vertrag ist die Vereinbarung einer sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft. In ihr vereinen sich die Vorteile der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft auf rechtlich zulässige Art und Weise. Meist wird der Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung ausgeschlossen, so dass die Ehegatten im Falle des Todes des Ehepartners weiterhin in den Genuss der erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Vorzüge kommen. Im Wege der Modifizierung des Zugewinnausgleichs können auch einzelne Vermögensbestandteile wie Immobilien oder Unternehmen aus dem Ausgleich herausgehalten werden. Regelungen zur Höhe des sogenannten Anfangsvermögens können getroffen werden. Auch die maximale Höhe einer Ausgleichszahlung im Scheidungsfalle kann vereinbart werden.

Im Fokus der Regelung des Güterstandes steht also der Vermögensschutz der Ehepartner. Hinzu kommen erbrechtliche sowie steuerliche Aspekte, die Cornel Ehrentraut als Fachanwalt für Familienrecht ebenfalls einbezieht. Bei Einzelheiten der steuerlichen Auswirkungen eines Ehevertrages kann es ratsam sein, einen fachkundigen Steuerberater hinzuzuziehen. Auf den Unterhalt der gemeinsamen Kinder hat die vereinbarte Gütertrennung der Eheleute füreinander im Normalfall keine Auswirkungen.

Versorgungsausgleich: Die Altersvorsorge früh im Blick

Der Versorgungsausgleich bezieht sich auf die von den Partnern getroffene Altersvorsorge, etwa die Rentenansprüche oder private Vorsorge. Ähnlich wie beim Ausgleich bzw. Festlegen der Vermögensverteilung müssen auch während der Ehe erworbene Anwartschaften sowie die gesetzliche und/oder private Altersvorsorge geregelt werden. Im Fall der Scheidung entscheidet in der Regel das Familiengericht über die Ansprüche der Ehegatten. Das geschieht im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Dabei kann es passieren, dass eine vermeintliche einseitige Benachteiligung für einen Ehepartner erfolgt. Um das im Voraus zu klären, kann der Versorgungsausgleich nach Scheidung vertraglich geregelt werden. Ein sogenannter Totalverzicht auf den Versorgungsausgleich will allerdings gut überdacht werden, da der Versorgungsausgleich wie auch der Kindesbetreuungsunterhalt zum Kernbereich der ehelichen Lebensverhältnisse gehört und daher ein Totalverzicht u.U. sittenwidrig sein kann. Was allerdings geregelt werden kann ist ein Ausschluss mit Kompensation, ein Ausschluss für bestimmte Zeiträume der Ehe, eine Herausnahme bestimmter Anwartschaften (bspw. Betriebsrenten oder private Rentenversorgungen) oder Eine Begrenzung des Bemessungszeitraums, bspw. bis zur Trennung der Eheleute. Eine anwaltliche Beratung ist hierbei durchaus sinnvoll, um vor Gericht wirksame Regelungen vorab festzulegen.

Familienrechtsanwalt als Spezialist für Eherecht: Mehr Sicherheit für Ihren Ehevertrag

Eine ehevertragliche Regelung ohne Notar ist nach deutschem Recht nicht möglich. Denn nach den gesetzlichen Regelungen – festgeschrieben im Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) – ist die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags ein formelles Muss. Die Hauptaufgabe des Notars dabei: Er klärt die Ehepartner über den Inhalt des Ehevertrags auf und beurkundet ihn durch die notarielle Beglaubigung. Der Notar ist dabei „der warnende Zeigefinger des Gesetzgebers" und will den Vertragschließenden vor groben Fehlern beim Vertragsschluss belehren und ggfs. bewahren. Damit gewährleistet der Notar in erster Linie die rechtliche Zulässigkeit des Vertrags – nicht jedoch die Interessen der Ehegatten. Denn ein Notar beurkundet beispielsweise Grundstücksübertragungen, Gesellschaftsgründungen (GmbHs und Aktiengesellschaften) oder Adoptionen. Damit ist er generalistischer aufgestellt als wir als Anwälte für Familienrecht. Bei seinen vielen verschiedenen Themenbereichen muss er das auch sein. Doch genau deshalb ist ein Notar häufig nicht der Spezialist für Eheverträge und verfügt weniger über das eherechtliche Fachwissen, das ein Rechtsanwalt für Familienrecht vorhalten kann. Deshalb ist es definitiv sinnvoll, vorab einen Anwalt für Familienrecht als Experten hinzuzuziehen.

Ehevertrag aufsetzen: Vorteile für Eheleute durch anwaltliche Beratung

Cornel Ehrentraut ist als Fachanwalt für Familienrecht der Ansprechpartner für Ehesachen und vereinbart gemeinsam mit Ihnen die ehevertraglichen Regelungen, die individuell und genau zu Ihnen passen. Durch seine Beratung als Anwalt können Sie – vor der Beurkundung beim Notar – einen individuellen und rechtlich sicheren Ehevertrag aufsetzen. Als Mandant profitieren Sie von einer hohen Beratungsintensität, gestützt auf Spezialwissen und Parteilichkeit.

Anwalt mit Erfahrung: Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt

Zudem profitieren Sie, bzw. beide Ehegatten, beim Aufsetzen des Vertrags von der Erfahrung des Familienrechtsanwalts. Er weiß durch sein tägliches Tun, bei welchen ehevertraglichen Regelungen es oft zu Streitigkeiten kommt und wie diese vertraglich bestenfalls zu regeln sind. So können Sie alle wichtigen Themen – von Zugewinnausgleich über Vermögen und Versorgungsausgleich bis Unterhalt – sicher vorab regeln. Sollte es zur Scheidung kommen, können sich beide Ehepartner auf Ihre Vereinbarung beziehen und eine schnelle, faire und verhältnismäßig „sanfte" Scheidung vollziehen. Besonders für das Wohl gemeinsamer Kinder ist diese Form der Scheidung meistens die friedfertigste Lösung.

Ehevertrag anpassen: Jederzeit möglich und regelmäßig sinnvoll

Der Ehevertrag kann sowohl vor der Ehe als auch nach der Heirat abgeschlossen werden. Erfolgt der Vertragsabschluss anlässlich oder nach einer Trennung, spricht man von einer „Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung". Letztere stellt nur eine besondere Form des Ehevertrags dar. Was Unternehmer und Selbstständige wissen sollten: Ein geschlossener Ehevertrag kann jederzeit angepasst werden. Daher kann eine langfristige beratende Begleitung durch einen Anwalt für mindestens einen Ehegatten durchaus sinnvoll sein, z. B. wenn große Anschaffungen, ein hohes Vermögen, eine Erbschaft, eine eigene Firma o. ä. vorliegen. In regelmäßigen Abständen können beide Partner die Vereinbarung mit ihrem Rechtsanwalt an ihre Lebenslage anpassen. Wichtig ist, dass diese Anpassungen im Vertrag nicht nur den gesetzlichen Regelungen entsprechen müssen, sondern erst wieder durch die offizielle Beurkundung eines Notars gelten. Somit sind nachträgliche Änderungen einer bestehenden Vereinbarung problemlos möglich. Diese müssen unter Anwesenheit beider Ehegatten einvernehmlich erfolgen. Ein bestehender Vertrag kann also nur gemeinsam bei gleichzeitiger Anwesenheit der Eheleute geändert werden.

Gut aufgestellte Kanzlei – breitgefächertes Expertenwissen

Als Fachanwalt für Familienrecht in Neuss unterstützt Sie Cornel Ehrentraut beim Aufsetzen Ihres individuellen Ehevertrags. Durch den Austausch über die verschiedenen Rechtsgebiete unserer Rechtsanwälte können wir auch erbrechtliche sowie steuerrechtliche Inhalte in Ihrem Ehevertrag berücksichtigen und Sie professionell beraten.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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