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Erfahrener Scheidungsanwalt in Neuss – Fachanwalt für Familienrecht

Beratung in Scheidungsverfahren: Anwalt für Scheidung in Neuss

Die Ehe ist auf Lebenszeit bestimmt, doch in vielen Fällen kommt es vorzeitig zur Scheidung. Die emotionale Last ist häufig nicht leicht zu tragen. Zudem wirft der bunte Strauß an Rechtsfolgen viele Fragen auf und stellt Sie im Scheidungsverfahren vor große Herausforderungen. Wie geht es nach der Trennung und Scheidung weiter? Muss ich Unterhalt zahlen? Erhalte ich Unterhalt? Wer darf das Haus oder das Auto behalten? Wie mache ich meine Ansprüche geltend? Was passiert mit dem Vermögen? Und wer bekommt das Sorgerecht? Fragen, die Ihnen ein guter Scheidungsanwalt beantworten kann und Ihnen – zumindest auf rechtlicher Seite – viele Sorgen ersparen kann. Cornel Ehrentraut ist Ihr Scheidungsanwalt in Neuss, um Ihren Scheidungsantrag zu begleiten und Ihr Recht durchzusetzen.

Scheidungsanwalt in Neuss: Anwalt für Scheidung im Rhein-Kreis Neuss

Sie kommen aus Neuss, Düsseldorf Meerbusch, Krefeld oder Mönchengladbach und suchen einen guten Anwalt für Ihre Scheidung? Als Rechtsanwalt für Familienrecht ist Cornel Ehrentraut in unserer Neusser Kanzlei unser „Scheidungsanwalt" für Sie. Warum klingt das erstmal seltsam? Weil in der Theorie jeder Anwalt unserer Kanzlei Sie in Ihrer Scheidungsangelegenheit beraten und sich dann Scheidungsanwalt nennen könnte. Denn tatsächlich ist der Begriff Scheidungsanwalt keine geschützte Berufsbezeichnung, jedoch allgemein geläufig für einen Anwalt, der im Scheidungsrecht beratend tätig wird. Klar ist: Mehr als 10 Jahre Erfahrung und die Beratung und Vertretung in einer Vielzahl an Scheidungsverfahren machen Cornel Ehrentraut zum Experten auf diesem Gebiet – und damit zu Recht zum kompetenten „Scheidungsanwalt". Darüber hinaus bildet sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Cornel Ehrentraut regelmäßig fort, um Ihnen eine Rechtsberatung auf aktuellem Stand und hohem Niveau zu gewährleisten.

Trennung: Scheidungsanwalt vor der Scheidung kontaktieren

Besonders wichtig aus Sicht eines erfahrenen Scheidungsanwalts: So früh wie möglich die Weichen stellen. Auf diese Weise können unwiderrufliche Nachteile für Sie vermieden werden. Zudem gibt Ihnen eine anwaltliche Beratung vorab Sicherheit – sowohl über die Voraussetzungen als auch über die Konsequenzen einer Scheidung. Außerdem kann auch Ihr Scheidungsanwalt rechtzeitig sämtliche Vorkehrungen für alle rechtlichen Fragen treffen. Schon im Trennungsjahr bereitet Scheidungsanwalt Cornel Ehrentraut Ihre Scheidung bestmöglich für Sie als Mandant*In vor. Sie können ebenfalls zu einer guten Ausgangslage für den Scheidungsantrag beitragen: So empfiehlt es sich zu Beweiszwecken, das Trennungsjahr zu dokumentieren. Das geht gemeinsam mit Ihrem Anwalt, aber auch durch Zeugenbeweis oder ein (handschriftliches) Dokument mit Unterschrift. So kann verhindert werden, dass Ihr ehemaliger Partner bei der Einreichung des Antrags ein Trennungsjahr bestreitet.

Trennungsjahr als Voraussetzung für Scheidung

Das Trennungsjahr stellt eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag dar. Als Beispiele für die Situation in der Trennung lassen sich hier das Aufteilen der Lebensbereiche und Einstellen der Versorgungsleistungen füreinander anführen. Die Trennung von Tisch und Bett kann auch innerhäuslich vollzogen werden – also in einer gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haus. Zudem sollte es bereits transparent für die Öffentlichkeit sein, dass man getrennt ist (z. B. durch getrenntes Auftreten bei Familienfesten). Ist das Trennungsjahr noch nicht erreicht, kommt eine Ehescheidung nur in Betracht, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Sollte es dazu oder zum Bestreiten der Trennung kommen, sind Sie mit Cornel Ehrentraut als Scheidungsanwalt und unserer Rechtsanwaltskanzlei an Ihrer Seite gut beraten.

Auskünfte und Informationssammlung für Scheidung

Besonders wichtig bei einer Scheidung ist die Dokumentation der Vermögensverteilung. Bereits vor oder in der Trennungsphase sollte man damit beginnen, um im Fall der Scheidung einen genauen Überblick über das Vermögen Ihrer Familie und Ihres Ehepartners zu haben. Hier gilt es, relevante Belege und Dokumente zu sammeln und zu sichern. Zwar haben Sie nach der Trennung im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen einen Auskunftsanspruch, jedoch ist die Bereitschaft des Ex-Partners, Einblicke in die finanziellen Verhältnisse zu gewähren, erfahrungsgemäß sehr gering. Mit Hilfe eines Scheidungsanwalts kann der Auskunftsanspruch durchgesetzt werden – sämtliche vorher gesammelten Informationen erleichtern ihnen und Ihrem Rechtsanwalt für Scheidung den Scheidungsprozess.

Folgende Dokumente helfen in Ihrem Scheidungsprozess:

  • Gehaltsabrechnungen
  • Steuerbescheide
  • Bausparverträge
  • Lebensversicherungen
  • Laufende Kredite
  • Kaufverträge
  • Mietvertrag und Kautionsnachweis

Scheidungsanwalt bei Scheidungsantrag ist Pflicht – Anwaltszwang

Die familienrechtlichen Vorschriften verlangen zwingend: Bei der Ehescheidung muss mindestens eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten werden (sog. Anwaltszwang).
Genau hier entscheidet sich für die Ehepartner meistens, ob es eine einvernehmliche Scheidung wird. Dabei sind die Folgen der Scheidung bereits außergerichtlich besprochen und geklärt. Oder es kommt zu einer streitigen Scheidung, bei der beide Ehegatten einen eigenen Anwalt beauftragen, um ihre persönlichen Interessen zu erstreiten.
Scheidungsanwalt Cornel Ehrentraut berät Sie sowohl bei einvernehmlichen Scheidungen als auch streitigen Scheidungen vor dem zuständigen Gericht, dem Familiengericht.

Scheidungsunterlagen

Für die Einreichung des Scheidungsantrags durch Ihren Anwalt sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Heiratsurkunde
  • ggfs. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Anwaltliche Vollmacht
  • Formulare zur Versorgungsausgleichsbeantragung
  • Ehevertrag oder Scheidungsfolgevereinbarung (falls vorhanden)
  • Antrag für Verfahrenskostenhilfe (falls notwendig)

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Einvernehmliche Scheidung – Scheidungsanwalt für gewissenhafte außergerichtliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung – auch einverständliche Scheidung – geht es um die Auflösung einer Ehe zwar durch richterliche Entscheidung (§ 1564 BGB), dabei sind sich beide Ehegatten über Ehescheidung und Scheidungsfolgen einig. Punkte wie Sorgerecht, Unterhalt, Vermögen und Versorgungsausgleich sind dann also bereits außergerichtlich geklärt – häufig durch einen Ehevertrag und anwaltliche Beratung.

Die außergerichtliche Klärung der Scheidung funktioniert in der Regel gut und bringt einige Vorteile mit sich: Zum einen spart der Mandant Gerichtskosten, da Zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Außerdem halten sich die Ehegatten offen, die Scheidung „mitzugestalten". So sind mit einer einvernehmlichen Scheidung individuellere Regelungen möglich. Vor Gericht hingegen fällt am Ende eine klare, oft unwiderrufliche Entscheidung – ohne Mitspracherecht. Ob ein Scheidungsfall vor Gericht muss oder nicht, ist Ihnen als Mandant natürlich überlassen. Cornel Ehrentraut kann hier aus langjähriger Erfahrung als Scheidungsanwalt jedoch eine fundierte Einschätzung abgeben.

Oftmals haben beide Ehegatten einen eigenen Scheidungsanwalt, so lassen sich Scheidungsfolgen in der Regel auch außergerichtlich günstig klären. Daher legt Cornel Ehrentraut besonders großen Wert auf die außergerichtliche Betreuung seiner Mandate. Immer mit der Absicht, die Gestaltung von Rechtsbeziehungen, Vorabklärungen und Rechtsstreite nach Möglichkeit zu vermeiden – um Ihnen Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Scheidung vor Gericht: Kompetente Vertretung durch Scheidungsanwalt aus Neuss

Es gibt auch viele Mandanten, die genau diese Entscheidungsgewalt des Gerichts brauchen, um bestmöglich mit der Scheidung abzuschließen. Mit der langjährigen Erfahrung als Scheidungsanwalt weiß Cornel Ehrentraut, wann es sinnvoll ist, den gerichtlichen Weg zu gehen und führt Sie mit Kompetenz und Sicherheit zum bestmöglichen Ergebnis.

Scheidungskosten: Kosten einer Scheidung

Durch die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Cornel Ehrentraut – belegt u. a. durch den Titel des Fachanwalts im Bereich Familienrecht – können seine Mandanten eine fachkundige Beratung erwarten. Dadurch stehen nicht nur die Chancen auf das Durchsetzen Ihrer Interessen gut, hohe Kosten bei der Scheidung sind ebenfalls vermeidbar. In unserer Rechtsanwaltskanzlei erhalten Sie immer einen persönlichen Termin vor Ort, per Telefon oder Videoanruf, um mögliche Kosten Ihrer Scheidung vorab zu klären. Während des gesamten Verfahrens haben Sie dann vollständige Transparenz über die anfallenden Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Die Kosten des Scheidungsverfahrens trägt jeder Ehegatte normalerweise selbst. Die Gerichtskosten werden in der Regel gegeneinander aufgehoben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung und anwaltlichen Vertretung nur eines Ehegatten können die Kosten unter den Ehepartnern geteilt werden - allerdings nur, durch eine separate Einigung der Ehepartner. Der Scheidungsanwalt berechnet seine Kosten nur an den eigenen Mandanten.

Fachanwalt für Familienrecht – Scheidungen Nachscheidungsangelegenheiten

Als Fachanwalt für Familienrecht befasst sich Cornel Ehrentraut in unserer Kanzlei nicht nur mit dem Scheidungsrecht, sondern auch mit den Folgen einer Scheidung. So bietet er seine anwaltliche Beratung auch im Unterhaltsrecht und im Güterrecht. Darüber hinaus profitieren Sie von unseren fachübergreifenden Austausch über die verschiedenen Rechtsgebiete Erbrecht , Steuerrecht und Mietrecht.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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