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Steuerstrafrecht

Steuerstraftaten sind Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Hierzu gehört insbesondere die Steuerhinterziehung. Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn gegenüber den Steuerbehörden falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden, die dazu führen, dass die Steuer überhaupt nicht oder zu gering festgesetzt wird.

Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit seine Rechtsprechung im Hinblick auf die Steuerhinterziehung erheblich verschärft. Soweit früher noch die Möglichkeit bestand, auch bei Hinzuziehung von höheren Beträgen lediglich eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe auszusprechen, ist dies nunmehr kaum noch möglich. Bei der Hinterziehung von Steuern in einer sechsstelligen Höhe ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur noch eine Freiheitsstrafe angemessen. Außerdem liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung, welcher eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich zieht, bereits dann vor, wenn Steuern in einer Größenordnung von über € 50.000,00 hinterzogen worden sind.

Mit der Verschärfung dieser Rechtsprechung ist auch die Verschärfung im Hinblick auf die strafbefreiende Selbstanzeige einhergegangen.

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