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> Ab dem 01.08.2016 steigen die BAföG-Sätze deutlich (Gesetz vom 23.12.2014, BGBl. 2014 I 2475)
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Ab dem 01.08.2016 steigen die BAföG-Sätze deutlich (Gesetz vom 23.12.2014, BGBl. 2014 I 2475)
Der Bedarf für außerhalb des Elternhauses lebende Studierende wurde daher bereits in der Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2016 auf 735,00 € angehoben.
Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind im eigenen Haushalt angesetzt werden, das beispielsweise noch die allgemeine Schulausbildung absolvierte oder eine Berufsausbildung betreibt, bei der keine bedarfsdeckenden Einkünfte erzielt werden.