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Oftmals übertragen Eltern auf ihre Kinder ein Hausgrundstück und behalten sich hierbei ein dingliches Wohnungsrecht vor.

Der Verzicht auf das Wohnungsrecht durch Bewilligung der Löschung durch den Inhaber des Wohnungsrechtes stellt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.10.2020 selbst dann eine Schenkung an den Eigentümer dar, wenn der Inhaber des Wohnungsrechtes im Zeitpunkt des Verzichtes an der Ausübung des Rechtes dauerhaft gehindert ist.

Auf Grund dessen könnte, ohne dass die Parteien sich hierüber zunächst bewusst sind, Schenkungsteuer anfallen.

Um dies zu vermeiden sollte dementsprechend im Rahmen der ursprünglichen notariellen Übertragung des Hauses oder der Wohnung durch eine entsprechende vertragliche Regelung Vorkehr getroffen werden.

(BGH-Urteil vom 20.10.2020 - X ZR 7/20)

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