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Neue Düsseldorfer Tabelle: Mehr Einkommensgruppen und Unterhalt ab 01.01.2022

Unterhaltspflichtige aufgepasst: Ab dem 1. Januar 2022 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle. Sie wird um fünf Einkommensgruppen erweitert und auch die Bedarfssätze zum Kindesunterhalt werden leicht angehoben. Wir haben zusammengefasst, was genau sich im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle 2021 verändert.

Der Unterschied zur bisherigen Düsseldorfer Tabelle besteht darin, dass nunmehr 15 Einkommensgruppen bis zu einem Höchstsatz eines Einkommens von 11.000 Euro Berücksichtigung finden. Die Begrenzung eines pauschalierten Unterhaltsbetrags auf den bisherigen Höchstsatz nach der 10. Einkommensgruppe (bis zu einem Einkommen von 5.500 Euro) hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter Berücksichtigung seiner neuen Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt aufgegeben. In Form eines sogenannten „obiter dictum" – eine von einem Gericht geäußerte Rechtsansicht, die über die gefällte Entscheidung hinausgeht – wurde die Änderung des Unterhaltsbetrags für den Kindesunterhalt statuiert. Damit ist die Düsseldorfer Tabelle fortzuschreiben und ein standardisierter pauschalierter Unterhaltsbetrag für minderjährige sowie volljährige Kinder bis zu einem Betrag von 11.000 Euro auszuweisen.

Neue Düsseldorfer Tabelle: Mehr Geld für Trennungskinder

Laut Düsseldorfer Tabelle 2022 steht Trennungskindern im neuen Jahr mehr Unterhalt zu. Allerdings handelt es sich dabei um eine sehr moderate Anhebung der Unterhaltsbeträge: Sie liegt in vielen Fällen unter einem Prozent (Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf). Wie üblich, wird der Kindesunterhalt mit der Düsseldorfer Tabelle – den Einkommensklassen der Unterhaltspflichtigen entsprechend – errechnet. An den Selbstbehaltsätzen der Pflichtigen ändert sich aber nichts.

Düsseldorfer Tabelle 2022: Unterhaltsberechnung prüfen

Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle 2022 ergibt sich für einige Unterhaltsberechtigte der Anlass, den geschuldeten Unterhalt neu überprüfen zu lassen. Besonders dann, wenn der Unterhalt bisher nach der 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wurde. Hier eine kleine Orientierung, wann die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen noch einmal überprüft werden sollte:

• wenn der Unterhaltspflichtige vorher keine Auskunft erteilt hatte
• wenn er direkt den Unterhalt nach Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle anerkannt hatte
• wenn sein Einkommen zwar bekannt war, dieses jedoch auf Grund der bisherigen Begrenzung der Düsseldorfer Tabelle nicht weiter berücksichtigt wurde

Berechtigte könnten also ab Januar 2022 einen höheren Unterhalt nach der erweiterten Düsseldorfer Tabelle verlangen.

Unterhaltsermittlung: Hilfe bei Abwehr und Geltendmachung

An der Ermittlung der unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte ändert sich durch die Neuschaffung der Düsseldorfer Tabelle nichts. Hier liegt weiterhin das Potenzial, über den Unterhalt zu streiten. Soweit Sie Hilfestellung bei der Abwehr oder aber Geltendmachung von Kindesunterhalt nach der nunmehr geltenden Düsseldorfer Tabelle benötigen, stehen wir Ihnen als Fachanwälte zur Seite.

Scheuen Sie nicht davor zurück, Fragen an uns zustellen. Als Fachanwälte für Familienrecht beraten wir Sie gerne zum Thema Unterhalt.

Besprechungen auch per Telefon und Video-Chat.

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