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Sie sind hier: www.busch-schneider.de > Aktuelle Themen > Die Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag
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Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell darüber entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel in einem von dem Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag dann unwirksam ist, wenn diese auch den Anspruch des Arbeitnehmers auf den gesetzlich garantierten Mindestlohn umfasst. Dies war bisher umstritten. Zum Teil wurde die Ansicht vertreten, dass nicht die gesamte Ausschlussklausel unwirksam ist, sondern nur insoweit, als der gesetzliche Mindestlohn hiervon ausgenommen ist. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes stellt nunmehr klar, dass Mindestlohnaussprüche von einer Ausschlussklausel in einem von dem Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag ausgenommen werden müssen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 01.01.2015 geschlossen wurde. Für sogenannte Altverträge vor dem 31.12.2014 bleibt dies mangels höchstrichterlicher Entscheidung des BAG offen. (BAG, Urteil vom 18.09.2018, 9 AZR 162/18)

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