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  • Häufige Fragen
Sie sind hier: www.busch-schneider.de > Aktuelle Themen > Keine Regelung im Arbeitsvertrag - Wann muss der Arbeitgeber zahlen
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Ist im Arbeitsvertrag kein Datum benannt, so richtet sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung nach § 614 BGB. Danach ist die Vergütung nach Erfüllung der Arbeitsverpflichtung durch den Arbeitnehmer zu leisten. Da die Vergütung regelmäßig monatlich gezahlt wird, ist diese zum Monatsletzten zu zahlen. Hieraus folgt, dass mit dem ersten des Folgemonats der Arbeitgeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät und dem Arbeitnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz schuldet. Dies gilt jedoch nicht, wenn im Arbeitsvertrag ein anderer Zahlungszeitpunkt vereinbart wurde.

Vgl. hierzu: LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.03.2017 - 3 Sa 475/14

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